Psychologisches Gutachten für die Waffenverlässlichkeit
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Wir führen für Sie die psychologische Waffenverlässlichkeitsprüfung nach dem Waffengesetz für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass gem. §2, 1. WaffV. durch.

So geht die Prüfung der Waffenverlässlichkeit

Wir führen für Sie in Hall eine psychologische Waffenverlässlichkeitsprüfung nach dem Waffengesetz für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass gem. § 2, 1. WaffV. durch. Auf Wunsch können Sie auch einen Untersuchungstermin in Ihrer Umgebung in Tirol für eine kleine Gruppe von Kandidaten vereinbaren.
Die psychologische Untersuchung für die Waffenverlässlichkeit umfasst ein Gespräch und psychologische Testverfahren (= Fragebogen), die vom Gesetzgeber gefordert werden. Die Untersuchung in der Stufe 1 (Erstantrag) dauert ca. 1,5 Stunden.
Sie brauchen nach Ihrer telefonischen Anmeldung nur einen Lichtbildausweis und die gesetzlich festgesetzten Fixkosten von € 283,20 (inkl. 20% USt.) mitzubringen.

Das Ergebnis der Waffenverlässlichkeitsprüfung wird Ihnen direkt im Anschluss an die Untersuchung mitgeteilt.
Bei einem negativen Ergebnis haben Sie 1 bis 2 Tage Zeit, um sich für eine vertiefte Untersuchung (Stufe 2) zu entscheiden. Diese Stufe 2 Untersuchung wird gemäß Waffengesetz gesondert in Rechnung gestellt. Ein negatives Endergebnis muss vom Gutachter unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Praxis Drexler & Drexler

Das Team von Drexler & Drexler besteht aus einer zertifizierten und fachkundigen klinischen Psychologin und Gesundheitspsychologin und einem kompetenten und wissenschaftlich tätigen klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen. Beide sind auch Funktionäre im Berufsverband der Psychologen und verfügen über umfangreiche Zusatzausbildungen. Somit können Sie sich bei uns je nach Wunsch von einer erfahrenen Psychologin oder einem Psychologen behandeln lassen.

Unsere Leitsätze sind: absolute Diskretion bei Ihren Anliegen, hohe fachliche Qualität bei den psychologischen Behandlungen und bei der Erstellung von Gutachten, transparente Honorare.

Priv.-Doz. Mag. Dr. Arthur Drexler

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Terminvereinbarung für die WBK täglich – auch an Wochenenden – möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.

Kontaktformular

    Aufhebung eines Waffenverbots

    Bei einem Waffenverbot ist automatisch eine erweiterte psychologische Untersuchung (Stufe 3 nach § 25 Abs. 2 WaffG. 1996) erforderlich, damit die Waffenverlässlichkeit nach einem Vorfall überprüft und bestätigt werden kann.
    Diese Untersuchung wird entweder nach einem Vorfall von der Behörde angeordnet oder Sie können sie auch selbst bei einem Verfahren zur Aufhebung eines Waffenverbots in Auftrag geben.

    In unserer Praxis erhalten Sie dieses Gutachten natürlich auch.

    Weiterführende Informationen: