Psychologisches Gutachten für die Waffenverlässlichkeit

Wir führen für Sie die psychologische Waffenverlässlichkeitsprüfung nach dem Waffengesetz für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass gem. §2, 1. WaffV. durch.

So geht die Prüfung der Waffenverlässlichkeit

NEU: Seit 01.11.2025 müssen Sie sich zuerst bei der zuständigen Behörde (Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) melden und dort eine WBK beantragen. Sie geben bereits bei der Behörde an, dass Sie das psychologische Gutachten in der psychologischen Praxis Dr. Drexler in Hall erstellen lassen.

Wir führen dann für Sie in Hall eine psychologische Waffenverlässlichkeitsprüfung nach dem Waffengesetz für eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass gem. § 2, 1. WaffV. durch.
Die psychologische Untersuchung für die Waffenverlässlichkeit umfasst ein Gespräch und psychologische Testverfahren (= Fragebogen), die vom Gesetzgeber gefordert werden. Die Untersuchung in der Stufe 1 (Erstantrag, neu: nur bei männlichen Personen mit „tauglich“ bei der Musterung) dauert ca. 1,5 Stunden.
Sie brauchen nach Ihrer telefonischen Anmeldung nur einen Lichtbildausweis und die gesetzlich festgesetzten Fixkosten von € 283,20 (inkl. 20% USt.) mitzubringen.

Sollten Sie als Mann (Frauen sind von dieser Regelung nicht betroffen) bei der Musterung „untauglich“ gewesen sein, schreibt die Behörde automatisch die vertiefte Stufe 2-Untersuchung vor. Bitte erkundigen Sie sich in dem Fall in unserer Praxis bezüglich Aufwand und Kosten für die Untersuchung.

Das Ergebnis der Waffenverlässlichkeitsprüfung wird Ihnen direkt im Anschluss an die Untersuchung mitgeteilt.
Bei einem negativen Ergebnis in der Stufe 1 haben Sie 1 bis 2 Tage Zeit, um sich für eine vertiefte Untersuchung (Stufe 2) zu entscheiden. Diese Stufe 2 Untersuchung wird gemäß Waffengesetz gesondert in Rechnung gestellt. Ein negatives Endergebnis muss vom Gutachter unverzüglich der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Praxis Drexler & Drexler

Das Team von Drexler & Drexler besteht aus einer zertifizierten und fachkundigen klinischen Psychologin und Gesundheitspsychologin und einem kompetenten und wissenschaftlich tätigen klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen. Dr. Drexler ist auch Funktionär im Berufsverband der Psychologen und beide verfügen über umfangreiche Zusatzausbildungen. Somit können Sie sich bei uns je nach Wunsch von einer erfahrenen Psychologin oder einem Psychologen behandeln lassen.

Unsere Leitsätze sind: absolute Diskretion bei Ihren Anliegen, hohe fachliche Qualität bei den psychologischen Behandlungen und bei der Erstellung von Gutachten, transparente Honorare.

Priv.-Doz. Mag. Dr. Arthur Drexler

So vereinbaren Sie einen Termin

Terminvereinbarung für die WBK täglich – auch an Wochenenden – möglich. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.

Kontaktformular

    Aufhebung eines Waffenverbots

    Bei einem Waffenverbot ist automatisch eine erweiterte psychologische Untersuchung (Stufe 3 nach § 25 Abs. 2 WaffG. 2022) erforderlich, damit die Waffenverlässlichkeit nach einem Vorfall überprüft und bestätigt werden kann.
    Diese Untersuchung wird entweder nach einem Vorfall von der Behörde angeordnet oder Sie können sie auch selbst bei einem Verfahren zur Aufhebung eines Waffenverbots in Auftrag geben.

    In unserer Praxis erhalten Sie natürlich auch dieses Gutachten.

    Weiterführende Informationen: